Foward-Darlehen - paffhausen-finanzberatung.de

Was ist ein Forward-Darlehen?

Ein Forward-Darlehen ist ein "Voraus-Darlehen", in dem sich der Darlehensnehmer bereits vorzeitig einen Zinssatz für die Zukunft sichert. In der Regel wird diese Art von Darlehen bis 36 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibung angeboten. In der Praxis findet diese Darlehensform vor allem Anwendung bei Anschlußfinanzierungen.

Welche Vorteile bietet ein Forward-Darlehen?

Zum Zeitpunkt niedriger Zinsen oder bei steigendem Zinsmarkt hat der Darlehensnehmer die Chance, sich einen günstigen Zinssatz für die Anschlußfinanzierung zu sichern, auch wenn die Zinsfestschreibungsfrist noch läuft. Das Zinsrisiko kann somit minimiert werden und die zukünftigen Monatsraten sind schon planbar.

Wie errechnet sich der Zinssatz eines Forward-Darlehens?

Der Zinssatz setzt sich zusammen aus einem Basiszins (aktueller Zinssatz) plus einem Forward-Aufschlag. Der Basiszins orientiert sich am Beleihungsauslauf (hier wird die aktuelle Darlehensvaluta ins Verhältnis zum Wert des Objektes gesetzt), der Forward-Aufschlag (Risikovorsorge der Bank) an die Länge der Zeitspanne zwischen der neuen Zinsvereinbarung und dem Ablauf der Zinsfestschreibung. Hierbei gilt: Je geringer der Beleihungsauslauf (und somit auch das Risiko der Bank), desto günstiger der Basiszins. Je kürzer die Zeitspanne bis zum Ende der Zinsfest- schreibung, desto geringer der Forward-Aufschlag. Der Forward-Aufschlag beträgt in der Regel zwischen 0,02 % und 0,03 % pro Monat.

Beispiel:

Der Wert des Beleihungsobjektes beträgt 200.000 €, der aktuelle Darlehensstand 140.000 €. Der Beleihungsauslauf liegt somit bei 70 %, der Basiszins bei 2,60 %. Der Forward-Aufschlag beträgt 0,02 % pro Monat, die Restdauer bis zum Ende der Zinsfestschreibung 24 Monate. Basiszins von 2,60 % plus Forward-Aufschlag von 0,48 % (24 x 0,02 %) ergeben einen Zinssatz für die Anschlußfinanzierung in Höhe von von 3,08 %.

Welche Möglichkeiten habe ich bei Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von mehr als 10 Jahren?

Hier hat der Gesetzgeber vorgesorgt: Darlehen mit einer Zinsfestschreibungsdauer von mehr als 10 Jahren sind vorzeitig kündbar (§ 489 Abs.1 Nr. 2 BGB) und zwar 10 Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung entfällt. Die genaue Vorgehensweise und weitere Details erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.